Der betriebliche Umweltschutz ist ein in vielen Unternehmen etablierter Bestandteil der Firmenpolitik. Bei der Umsetzung sind allerdings vielfältige Regelwerke zu beachten. Die Verordnungs- und Gesetzgebung der EU, des Bundes und der Länder sowie Regelwerke der Berufsgenossenschaften, Normen, Richtlinien usw. bilden ein komplexes System an Vorschriften, die bei Planung, Genehmigung und Betrieb von Anlagen zu berücksichtigen und einzuhalten sind.
Bei uns finden Sie Beratung und Unterstützung bei Ihren Fragen zu folgenden Themen:
Immissionsschutz
Das Bundesimmissionsschutzgesetz bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei der Planung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen,
- in Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen,
- bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren für einen verbesserten Immissionsschutz
- bei der Einhaltung der Vorschriften des Immissionsschutzes.
Projektsteuerung / Antrags- und Genehmigungsmanagement für nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen
Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz, Arbeitssicherheit sowie ggf. Entsorgungskonzepte gehen bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen Hand-in-Hand. Diese Aspekte sind somit bereits ab dem Beginn der Planungs- und Genehmigungsphase einer Anlage zu betrachten und zu integrieren.
Die frühzeitige Einbindung der zuständigen Behörden sowie der Fachplaner und Gutachter wird durch unser Team koordiniert. Unnötige Verzögerungen lassen sich dadurch vermeiden.
Die „Architektur“ der Darstellung des geplanten Anlagenbetriebs in den Antragsunterlagen ist entscheidend für die nach der Genehmigungserteilung zur Verfügung stehenden Freiheitsgrade und somit für die Flexibilität des Anlagenbetriebs.
Profitieren Sie von unserer seit 1992 erworbenen Erfahrung in der Projektsteuerung und im Antrags- und Genehmigungsmanagement.
Gewässerschutz
Sowohl beim Boden- als auch Gewässerschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, das Unternehmen ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit Boden und Gewässer nicht verunreinigt werden.
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei der Planung von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- im Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren für einen optimierten Boden- und Gewässerschutz,
- beim Betrieb von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- bei der Einhaltung der Vorschriften des Boden- und Gewässerschutzes.
Abfallwirtschaft
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bezweckt, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, sowie die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei der konzeptionellen Planung Ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft,
- bei der Erstellung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Entsorgungskonzepts für die ordnungsgemäße Erfassung, Sammlung, Lagerung, Sortierung und Entsorgung Ihrer Abfälle.