Eines der höchsten Güter sollte für jedes Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten sein. Fehlzeiten durch vermeidbare Unfälle oder mangelnde Gesundheitsvorsorge bedeuten für das Unternehmen hohe Kosten und im schlimmsten Fall schwerwiegende Störungen im Betriebsablauf. Erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten werden im Wesentlichen durch staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften bestimmt.
Zu den nachfolgenden Themen finden Sie bei uns und unserem Partner EHS-Management Beratung und Unterstützung:
Gefährdungsbeurteilungen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz und für jede durchgeführte Tätigkeit im Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des Arbeitsschutzes im Betrieb und definiert nach Ermittlung der vorhandenen Gefährdungen, welche Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes getroffen werden müssen, um einen sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Aufnahme der Betriebsstruktur
- bei der Identifizierung von Gefährdungen und Belastungen
- bei der Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilung z.B. für Betriebsmittel und Anlagen
- bei der Darstellung des Handlungsbedarfs mit Maßnahmenvorschlägen
- bei der Umsetzung von Maßnahmen
- bei der Mitarbeit in der Wirksamkeitskontrolle
- bei der Fortschreibung Ihres Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebsanweisungen
Neben den Gefährdungsbeurteilungen liefern Betriebsanweisungen Hinweise und stellen Verhaltensregeln auf, wenn mit bestimmten Stoffen oder Arbeitsmitteln umgegangen wird. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist in verschiedenen Vorschriften verankert.
Laut Gefahrstoffverordnung müssen Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt werden. Betriebsanweisungen in Sinne der Gefahrstoffverordnung erkennt man meist an ihrem roten bzw. orangenfarbenen Rand.
Ebenso gibt es Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Betriebsmitteln, deren Erstellung in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften gefordert wird. Betriebsanweisungen dieser Art sind i.d.R. an ihrem blauen Rand zu erkennen.
Betriebsanweisungen enthalten Informationen über die Gefahren an der jeweiligen Maschine bzw. Betriebsmittel oder über den Umgang mit bestimmten Stoffen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen
Explosionsschutzdokumente
Durch die Gefährdungsbeurteilung kann festgestellt werden, dass die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre bei bestimmten Anlagen oder Tätigkeiten nicht sicher verhindert werden kann. Ist dies der Fall, muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden, aus dem hervorgeht:
- die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
- die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
- die Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um Explosionen zu verhindern
Wir beraten und unterstützen Sie:
- Bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Schulungen
Neben der Dokumentation sind Unterweisungen und Schulungen eine weitere wichtige Säule im Arbeitsschutz.
Unterweisungen sind nach den Vorgaben diverser Vorschriften
- vor erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
- regelmäßig wiederkehrend
- mindestens einmal jährlich
durchzuführen.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der erstmaligen und wiederkehrenden Unterweisung Ihrer Beschäftigten
- bei der innerbetrieblichen Ausbildung von
- Gabelstaplerfahrern
- Bedienern von flurgesteuerten Krananlagen
- bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer Beschäftigten
- im Brandschutz
- im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut
- in der Ladungssicherung
- in Maßnahmen der Abfallwirtschaft
- im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gefahrstoffmanagement
Werden in einem Unternehmen chemische Einsatzstoffe, wie z.B. Reiniger, Kühlschmiermittel oder andere Stoffe eingesetzt, so ist es notwendig ein System zum Gefahrstoffmanagement aufzubauen.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Identifizierung und Erfassung Ihrer gefährlichen Stoffe
- bei der Erstellung Ihres Verzeichnisses der Gefahrstoffe
- bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
- bei der Festlegung von Maßnahmen zum Umgang mit Gefahrstoffen
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Lagerung von Gefahrstoffen
- bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen
Brandschutz
Ein Brandereignis in einem Unternehmen ist nicht selten mit einem wirtschaftlichen Totalschaden sowie einer extremen Gefährdung von Mitarbeitern sowie Anwohnern verbunden. Damit es möglichst gar nicht erst zu einem Brand und den damit verbundenen Schäden kommt, beraten wir Sie in allen Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen
- bei der Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen
- beim Erstellen von Brandschutzordnungen
- bei der Anfertigung von Alarmplänen und Notfallhandbüchern
- bei Schulungen in der Handhabung von Feuerlöschern
- bei der Ausbildung Ihrer Beschäftigten zu Brandschutzhelfern
Wir unterstützen Ihren Brandschutzbeauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Brandschutzbeauftragten.
Gefahrguttransport
Der Transport gefährlicher Güter erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Dabei sollen Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren geschützt werden und Gefahren für die Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit abgewehrt werden. Jede Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen unterliegt in Deutschland dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter GGBefG).
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Umsetzung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter
- bei der firmeninternen Schulung Ihrer Beschäftigten bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung.
Wir unterstützen Ihren Gefahrgutbeauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße.