Ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen

Eines der höchsten Güter sollte für jedes Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten sein. Fehlzeiten durch vermeidbare Unfälle oder mangelnde Gesundheitsvorsorge bedeuten für das Unternehmen hohe Kosten und im schlimmsten Fall schwerwiegende Störungen im Betriebsablauf. Erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten werden im Wesentlichen durch staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften bestimmt.

Zu den nachfolgenden Themen finden Sie bei uns und unserem Partner EHS-Management Beratung und Unterstützung:

Gefährdungs­beurteilungen

Gefährdungs­beurteilungen

Nach dem Arbeits­schutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz und für jede durchgeführte Tätigkeit im Betrieb eine Gefährdungs­beurteilung vorliegen. Die Gefährdungs­beurteilung bildet die Grundlage des Arbeits­schutzes im Betrieb und definiert nach Ermittlung der vorhandenen Gefährdungen, welche Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutz­gesetzes getroffen werden müssen, um einen sicheren Arbeits­ablauf zu gewährleisten.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Aufnahme der Betriebsstruktur
  • bei der Identifizierung von Gefährdungen und Belastungen
  • bei der Erstellung spezifischer Gefährdungs­beurteilung z.B. für Betriebs­mittel und Anlagen
  • bei der Darstellung des Handlungsbedarfs mit Maßnahmen­vorschlägen
  • bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • bei der Mitarbeit in der Wirksamkeits­kontrolle
  • bei der Fortschreibung Ihres Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebs­anweisungen

Betriebs­anweisungen

Neben den Gefährdungs­beurteilungen liefern Betriebs­anweisungen Hinweise und stellen Verhaltens­regeln auf, wenn mit bestimmten Stoffen oder Arbeitsmitteln umgegangen wird. Die Erstellung von Betriebs­anweisungen ist in verschiedenen Vorschriften verankert.

Laut Gefahrstoff­verordnung müssen Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt werden. Betriebs­anweisungen in Sinne der Gefahrstoff­verordnung erkennt man meist an ihrem roten bzw. orangenfarbenen Rand.

Ebenso gibt es Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Maschinen und Betriebsmitteln, deren Erstellung in verschiedenen Unfallverhütungs­vorschriften gefordert wird. Betriebs­anweisungen dieser Art sind i.d.R. an ihrem blauen Rand zu erkennen.

Betriebs­anweisungen enthalten Informationen über die Gefahren an der jeweiligen Maschine bzw. Betriebs­mittel oder über den Umgang mit bestimmten Stoffen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen
Explosions­schutz­dokumente

Explosions­schutz­dokumente

Durch die Gefährdungs­beurteilung kann festgestellt werden, dass die Entstehung einer explosions­fähigen Atmosphäre bei bestimmten Anlagen oder Tätigkeiten nicht sicher verhindert werden kann. Ist dies der Fall, muss ein Explosions­schutzdokument erstellt werden, aus dem hervorgeht:

  • die Ermittlung der Explosions­gefährdungen und deren Bewertung
  • die Einteilung der explosions­gefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
  • die Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um Explosionen zu verhindern

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • Bei der Erstellung von Explosions­schutz­dokumenten
Schulungen

Schulungen

Neben der Dokumentation sind Unterweisungen und Schulungen eine weitere wichtige Säule im Arbeitsschutz.

Unterweisungen sind nach den Vorgaben diverser Vorschriften

  • vor erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • regelmäßig wiederkehrend
  • mindestens einmal jährlich

durchzuführen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der erstmaligen und wieder­kehrenden Unterweisung Ihrer Beschäftigten
  • bei der inner­betrieblichen Ausbildung von
    • Gabelstapler­fahrern
    • Bedienern von flur­gesteuerten Krananlagen
  • bei der inner­betrieblichen Schulung Ihrer Beschäftigten
    • im Brandschutz
    • im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut
    • in der Ladungssicherung
    • in Maßnahmen der Abfall­wirtschaft
    • im Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen
Gefahrstoff­management

Gefahrstoff­management

Werden in einem Unternehmen chemische Einsatzstoffe, wie z.B. Reiniger, Kühlschmiermittel oder andere Stoffe eingesetzt, so ist es notwendig ein System zum Gefahrstoff­management aufzubauen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Identifizierung und Erfassung Ihrer gefährlichen Stoffe
  • bei der Erstellung Ihres Verzeichnisses der Gefahrstoffe
  • bei der Erstellung von Gefährdungs­beurteilungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Lagerung von Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Explosions­schutz­dokumenten
  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für Gefahrstoffe
  • bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen
Brandschutz

Brandschutz

Ein Brandereignis in einem Unternehmen ist nicht selten mit einem wirtschaftlichen Totalschaden sowie einer extremen Gefährdung von Mitarbeitern sowie Anwohnern verbunden. Damit es möglichst gar nicht erst zu einem Brand und den damit verbundenen Schäden kommt, beraten wir Sie in allen Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Planung von Brandschutz­maßnahmen
  • bei der Durchführung regelmäßiger Brandschutz­begehungen
  • beim Erstellen von Brandschutz­ordnungen
  • bei der Anfertigung von Alarmplänen und Notfallhandbüchern
  • bei Schulungen in der Handhabung von Feuerlöschern
  • bei der Ausbildung Ihrer Beschäftigten zu Brandschutz­helfern

Wir unterstützen Ihren Brandschutz­beauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Brandschutz­beauftragten.

Gefahrguttransport

Gefahrguttransport

Der Transport gefährlicher Güter erfordert ein hohes Maß an Verantwortungs­bewusstsein. Dabei sollen Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren geschützt werden und Gefahren für die Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit abgewehrt werden. Jede Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen unterliegt in Deutschland dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter GGBefG).

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Umsetzung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter
  • bei der firmeninternen Schulung Ihrer Beschäftigten bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung.

Wir unterstützen Ihren Gefahrgut­beauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Gefahrgut­beauftragten für den Verkehrsträger Straße.