Nicht immer ist es möglich alle rechtlich geforderten Beauftragtenfunktionen intern zu besetzen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und unseres breit aufgestellten Teams können wir Sie hier mit einer passend auf Ihren Betrieb und Ihre Anforderungen zugeschnittenen Beratung optimal unterstützen. Neben der Unterstützung Ihrer betriebsinternen Fachkräfte können wir bei Bedarf externe Beauftrage stellen.
Beauftragte für Immissionsschutz und Abfall
Als externe Beauftragte für Immissionsschutz und Abfall stehen wir Ihnen unter anderem bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß Immissionsschutzbeauftragtenverordnung und Abfallbeauftragtenverordnung zur Seite. Ergänzend können wir Sie bei den dazu gehörenden Behördenkontakten unterstützen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen.
Diese Vielzahl von Tätigkeiten komplett durch interne Fachkräfte abzudecken, gestaltet sich oftmals als schwer. Um dennoch alle gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, unterstützen wir Sie gerne, indem wir Ihre internen Fachkräfte bei speziellen Vorgängen beraten oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb stellen.
Gefahrgutbeauftragte
Als externe Gefahrgutbeauftragte unterstützen wir Sie in allen Belangen des Gefahrguttransports für den Verkehrsträger Straße. Ebenso können wir Ihren internen Gefahrgutbeauftragten bei der Umsetzung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter oder bei firmeninternen Schulungen Ihrer Mitarbeiter bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung unterstützen.