Sowohl beim Boden- als auch Gewässerschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, das Unternehmen ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit Boden und Gewässer nicht verunreinigt werden.
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei der Planung von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- im Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren für einen optimierten Boden- und Gewässerschutz,
- beim Betrieb von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- bei der Einhaltung der Vorschriften des Boden- und Gewässerschutzes.