Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz und für jede durchgeführte Tätigkeit im Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des Arbeitsschutzes im Betrieb und definiert nach Ermittlung der vorhandenen Gefährdungen, welche Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes getroffen werden müssen, um einen sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Aufnahme der Betriebsstruktur
- bei der Identifizierung von Gefährdungen und Belastungen
- bei der Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilung z.B. für Betriebsmittel und Anlagen
- bei der Darstellung des Handlungsbedarfs mit Maßnahmenvorschlägen
- bei der Umsetzung von Maßnahmen
- bei der Mitarbeit in der Wirksamkeitskontrolle
- bei der Fortschreibung Ihres Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz