Gefährdungs­beurteilungen

Nach dem Arbeits­schutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz und für jede durchgeführte Tätigkeit im Betrieb eine Gefährdungs­beurteilung vorliegen. Die Gefährdungs­beurteilung bildet die Grundlage des Arbeits­schutzes im Betrieb und definiert nach Ermittlung der vorhandenen Gefährdungen, welche Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutz­gesetzes getroffen werden müssen, um einen sicheren Arbeits­ablauf zu gewährleisten.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Aufnahme der Betriebsstruktur
  • bei der Identifizierung von Gefährdungen und Belastungen
  • bei der Erstellung spezifischer Gefährdungs­beurteilung z.B. für Betriebs­mittel und Anlagen
  • bei der Darstellung des Handlungsbedarfs mit Maßnahmen­vorschlägen
  • bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • bei der Mitarbeit in der Wirksamkeits­kontrolle
  • bei der Fortschreibung Ihres Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz