Neben den Gefährdungsbeurteilungen liefern Betriebsanweisungen Hinweise und stellen Verhaltensregeln auf, wenn mit bestimmten Stoffen oder Arbeitsmitteln umgegangen wird. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist in verschiedenen Vorschriften verankert.
Laut Gefahrstoffverordnung müssen Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt werden. Betriebsanweisungen in Sinne der Gefahrstoffverordnung erkennt man meist an ihrem roten bzw. orangenfarbenen Rand.
Ebenso gibt es Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Betriebsmitteln, deren Erstellung in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften gefordert wird. Betriebsanweisungen dieser Art sind i.d.R. an ihrem blauen Rand zu erkennen.
Betriebsanweisungen enthalten Informationen über die Gefahren an der jeweiligen Maschine bzw. Betriebsmittel oder über den Umgang mit bestimmten Stoffen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen