Betriebs­anweisungen

Neben den Gefährdungs­beurteilungen liefern Betriebs­anweisungen Hinweise und stellen Verhaltens­regeln auf, wenn mit bestimmten Stoffen oder Arbeitsmitteln umgegangen wird. Die Erstellung von Betriebs­anweisungen ist in verschiedenen Vorschriften verankert.

Laut Gefahrstoff­verordnung müssen Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt werden. Betriebs­anweisungen in Sinne der Gefahrstoff­verordnung erkennt man meist an ihrem roten bzw. orangenfarbenen Rand.

Ebenso gibt es Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Maschinen und Betriebsmitteln, deren Erstellung in verschiedenen Unfallverhütungs­vorschriften gefordert wird. Betriebs­anweisungen dieser Art sind i.d.R. an ihrem blauen Rand zu erkennen.

Betriebs­anweisungen enthalten Informationen über die Gefahren an der jeweiligen Maschine bzw. Betriebs­mittel oder über den Umgang mit bestimmten Stoffen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen