Abfallwirtschaft

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bezweckt, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, sowie die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.

Wir beraten und unterstützen Sie

  • bei der konzeptionellen Planung Ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft,
  • bei der Erstellung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Entsorgungskonzepts für die ordnungsgemäße Erfassung, Sammlung, Lagerung, Sortierung und Entsorgung Ihrer Abfälle.