Gewässerschutz
Sowohl beim Boden- als auch Gewässerschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, das Unternehmen ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit Boden und Gewässer nicht verunreinigt werden.
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei der Planung von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- im Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren für einen optimierten Boden- und Gewässerschutz,
- beim Betrieb von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- bei der Einhaltung der Vorschriften des Boden- und Gewässerschutzes.
Abfallwirtschaft
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bezweckt, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, sowie die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei der konzeptionellen Planung Ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft,
- bei der Erstellung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Entsorgungskonzepts für die ordnungsgemäße Erfassung, Sammlung, Lagerung, Sortierung und Entsorgung Ihrer Abfälle.