Geschützt: Ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen

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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Gefährdungs­beurteilungen

Gefährdungs­beurteilungen

Nach dem Arbeits­schutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz und für jede durchgeführte Tätigkeit im Betrieb eine Gefährdungs­beurteilung vorliegen. Die Gefährdungs­beurteilung bildet die Grundlage des Arbeits­schutzes im Betrieb und definiert nach Ermittlung der vorhandenen Gefährdungen, welche Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutz­gesetzes getroffen werden müssen, um einen sicheren Arbeits­ablauf zu gewährleisten.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Aufnahme der Betriebsstruktur
  • bei der Identifizierung von Gefährdungen und Belastungen
  • bei der Erstellung spezifischer Gefährdungs­beurteilung z.B. für Betriebs­mittel und Anlagen
  • bei der Darstellung des Handlungsbedarfs mit Maßnahmen­vorschlägen
  • bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • bei der Mitarbeit in der Wirksamkeits­kontrolle
  • bei der Fortschreibung Ihres Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebs­anweisungen

Betriebs­anweisungen

Neben den Gefährdungs­beurteilungen liefern Betriebs­anweisungen Hinweise und stellen Verhaltens­regeln auf, wenn mit bestimmten Stoffen oder Arbeitsmitteln umgegangen wird. Die Erstellung von Betriebs­anweisungen ist in verschiedenen Vorschriften verankert.

Laut Gefahrstoff­verordnung müssen Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt werden. Betriebs­anweisungen in Sinne der Gefahrstoff­verordnung erkennt man meist an ihrem roten bzw. orangenfarbenen Rand.

Ebenso gibt es Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Maschinen und Betriebsmitteln, deren Erstellung in verschiedenen Unfallverhütungs­vorschriften gefordert wird. Betriebs­anweisungen dieser Art sind i.d.R. an ihrem blauen Rand zu erkennen.

Betriebs­anweisungen enthalten Informationen über die Gefahren an der jeweiligen Maschine bzw. Betriebs­mittel oder über den Umgang mit bestimmten Stoffen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen
Unterweisungen

Unterweisungen

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Brandschutz

Brandschutz

Ein Brandereignis in einem Unternehmen ist nicht selten mit einem wirtschaftlichen Totalschaden sowie einer extremen Gefährdung von Mitarbeitern sowie Anwohnern verbunden. Damit es möglichst gar nicht erst zu einem Brand und den damit verbundenen Schäden kommt, beraten wir Sie in allen Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Planung von Brandschutz­maßnahmen
  • bei der Durchführung regelmäßiger Brandschutz­begehungen
  • beim Erstellen von Brandschutz­ordnungen
  • bei der Anfertigung von Alarmplänen und Notfallhandbüchern
  • bei Schulungen in der Handhabung von Feuerlöschern
  • bei der Ausbildung Ihrer Beschäftigten zu Brandschutz­helfern

Wir unterstützen Ihren Brandschutz­beauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Brandschutz­beauftragten.

Gefahrstoff­management

Gefahrstoff­management

Werden in einem Unternehmen chemische Einsatzstoffe, wie z.B. Reiniger, Kühlschmiermittel oder andere Stoffe eingesetzt, so ist es notwendig ein System zum Gefahrstoff­management aufzubauen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Identifizierung und Erfassung Ihrer gefährlichen Stoffe
  • bei der Erstellung Ihres Verzeichnisses der Gefahrstoffe
  • bei der Erstellung von Gefährdungs­beurteilungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Lagerung von Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Explosions­schutz­dokumenten
  • bei der Erstellung von Betriebs­anweisungen für Gefahrstoffe
  • bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen